Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass Abwasserleitungen grundsätzlich dicht sein müssen. Im Erdreich oder unzulänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser müssen regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden (§ 61 a LWG NRW). Die für Sie gültgen Fristen erfahren Sie bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
Die privaten Leitungen werden - nach vorheriger Hochdruckreinigung von einer Revisionsöffnung oder einem Schacht aus - mit einer Spezialkamera befahren. Der Leitungszustand und die Schäden werden dokumentiert und ausgewertet.
Wir sind zertifiziert nach § 61 a LWG NRW zur Durchführung der Dichtheitsprüfung der Abwasseranschlüsse.
Unsere Dichtigkeitsprüfung besteht aus:
Reinigen der zu prüfenden Abwasserleitung
TV-Befahrung mit Aufzeichnung
Erstellen eines Zustandberichtes
Wir führen Dichtheitsprüfungen folgender Art durch:
Erstprüfungen
Bei Neubauten
Bei Änderung der Abwasserleitungen
Wiederholungsprüfungen
Wenn Sie in der nächsten Zeit Bauarbeiten an Ihren privaten Grunstücksentwässerungsanlagen durchzuführen haben, empfehlen wir, die vorstehenden Ausführungen jetzt zu berücksichtigen.